Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Juni 30, 2021 19:19 - noch keine Kommentare

Bitkom begrüßt ePa-Start in Arztpraxen am 1. Juli 2021

Bitkom-Präsident Achim Berg stellt Vorteile für Patienten vor

[datensicherheit.de, 30.06.2021] Ab dem 1. Juli 2021 sind Arztpraxen in Deutschland dazu angehalten, die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Für den Branchenverband Bitkom hat dessen Präsident, Achim Berg, hierzu positiv Stellung bezogen und betont die Wichtigkeit, dass im Gesundheitswesen durchgängig digitale Prozesse eingeführt werden.

Bitkom sieht ePA als Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die ePA sei „das Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens“, so Berg. Mit ihr erhielten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten, Diagnosen und bald auch ihren Impfpass.
„Sie werden dadurch informierter und souveräner. Das Interesse an der elektronischen Patientenakte unter den Versicherten ist groß: Drei Viertel können sich vorstellen, sie zu nutzen“, berichtet Berg.

Bitkom fordert Ärzte auf, Patienten jetzt aktiv auf ePA-Vorteile hinzuweisen

Ärzte sollten ihre Patienten jetzt aktiv auf die Vorteile der ePa hinweisen: „Neben der technischen Ausstattung braucht es dafür ein digitales ,Mindset‘: Offenheit gegenüber der Digitalisierung und die Bereitschaft, die neuen technischen Möglichkeiten aktiv zu nutzen.“
Die „Corona-Pandemie“ habe uns drastisch vor Augen geführt, wie wichtig Vernetzung, ein funktionierender, sicherer Datenaustausch und die digitale Dokumentation von Untersuchungsergebnissen seien. „Zugleich sind die Zeiten, in denen die Menschen ein Leben lang denselben Hausarzt haben, vorbei. Sie wechseln nicht nur Wohnorte, sondern auch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte.“

Bitkom-Forderung: Patienten sollten auch ePa eines privaten Anbieters nutzen können

Bei schwerwiegenderen Entscheidungen werde oft auch eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt. „Wenn Akten in Papierform abgeheftet werden, sind Doppeluntersuchungen, Sicherheitsdefizite und der Verlust von Informationen programmiert“, sagt Berg und unterstreicht: „Umso wichtiger ist es, dass auch im Gesundheitswesen durchgängig digitale Prozesse eingeführt werden.“
Für den Einsatz der ePa werde schließlich auch entscheidend sein, dass die Versicherten frei zwischen den Anbietern wählen könnten: „Wer eine andere ePa als die seines Versicherers möchte, muss dafür bislang die Krankenkasse wechseln.“ Die ePa eines privaten Anbieters zu wählen, sei nicht möglich, kritisiert Berg und kommentiert: „Dies ist ein tiefgreifender und aus unserer Sicht inakzeptabler Einschnitt in die Wahlfreiheit der Patienten, der umgehend korrigiert werden muss.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.06.2021
Datapuls 2021: Deutsche fürchten bei der ePA den Datenmissbrauch / Patientenumfrage u.a. zur elektronischen Patientenakte im Vorfeld der ePA-Einführung am 1. Juli 2021

datensicherheit.de, 16.02.2021
Prof. Ulrich Kelber fordert weitere Verbesserung der elektronischen Patientenakte / BfDI würde elektronische Patientenakte in jetziger Form nicht nutzen

datensicherheit.de, 07.12.2020
Elektronische Patientenakte: Souveränität der Versicherten über Gesundheitsdaten bewahren / Professor Dieter Kugelmann appelliert an Krankenkassen und Gesetzgeber, Gesundheitsdaten konsequent zu schützen

datensicherheit.de, 03.06.2009
Datenschutz-Risiken bei der elektronischen Patientenakte / Hamburger Datenschutzbeauftragter Caspar sieht die Softwarehersteller in der Pflicht



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