Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, April 24, 2013 23:26 - noch keine Kommentare
Entscheidung zur Antiterrordatei: Bundesdatenschutzbeauftragter weist auf weitreichende Konsequenzen hin
Bundesverfassungsgericht stärkt laut Peter Schaar erneut die Bürgerrechte
[datensicherheit.de, 24.04.2013] Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 zum „Antiterrordateigesetz“ erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, dass diese Entscheidung weitreichende Folgen habe:
So sei nicht nur das „Antiterrordateigesetz“ selbst betroffen, sondern auch zahlreiche weitere Sicherheitsgesetze und die zukünftige Arbeit der Sicherheitsbehörden. Zentrale Regelungen des Gesetzes seien nämlich verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse also auch bei der Bekämpfung des Terrorismus die Vorgaben der Verfassung beachten, betont der Bundesdatenschutzbeauftragte, insbesondere die Grundrechte der Bürger.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung etwa gebe ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei vor – dies habe das Bundesverfassungsgericht nun ausdrücklich klargestellt. Daher sei ein Informationsaustausch zwischen diesen Behörden nur ausnahmsweise und mit besonderer Rechtfertigung zulässig.
Schaar sieht sich daher nach eigenen Angaben in seiner Forderung bestätigt, dass der Gesetzgeber die Übermittlungsvorschriften der Sicherheitsgesetze insgesamt genau prüfen sollte. Der Gesetzgeber hätte nach Aussage des Gerichts den Kreis der erfassten Personen besser eingrenzen müssen. Die entsprechende Regelung sei weder mit dem Bestimmtheitsgrundsatz noch mit dem Übermaßverbot vereinbar. Es dürfe nicht sein, dass unbescholtene Bürger durch nicht hinreichend bestimmte oder unangemessen weit gefasste Gesetze heimlich und ohne ihr Verschulden in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten, etwa als vermeintliche Kontakt- oder Begleitpersonen von vermutlichen Terroristen oder deren Unterstützern.
Auch der Kreis der Behörden, die auf die Daten zugreifen dürfen, sei deutlich zu begrenzen – darauf hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte auch in seiner Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht hingewiesen. Er freue sich nun, dass das Gericht dieser Auffassung gefolgt sei, so Schaar. Das Bundesverfassungsgericht habe erstmals in dieser Deutlichkeit klargestellt, dass eine unabhängige Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten verfassungsrechtlich geboten sei. Es habe auch gefordert, dass die Datenschutzbeauftragten mit entsprechenden wirksamen Befugnissen ausgestattet sein müssten. Die Datenschutzbeauftragten dürften nicht durch unklare Regelungen und unvollständige Prüfkompetenzen behindert werden. Die Speicherung in der Antiterrordatei habe
für die Betroffenen nicht nur eine stigmatisierende Wirkung, sondern auch potenziell weitreichende Folgen. Mit der Speicherung stünden die Daten dann rund sechzig Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zur Terrorabwehr zur Verfügung – die Konsequenzen seien für die Betroffenen in keiner Weise vorhersehbar, insbesondere wenn ungesicherte nachrichtendienstliche Erkenntnisse auch Polizeibehörden zur Verfügung stünden, die diese nicht hätten erheben dürfen.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 17.08.2011
Anti-Terror-Gesetze: Peter Schaar fordert belastbare unabhängige Evaluierung
datensicherheit.de, 10.09.2010
Systematisch, ergebnisoffen und unabhängig: Peter Schaar fordert wissenschaftliche Überprüfung von Sicherheitsgesetzen
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