Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Mai 29, 2019 17:22 - noch keine Kommentare
EU-Rat: Kein Vorschlag respektiert Grundrechte und Freiheiten
Heftige Kritik des Digitalcourage e.V. an anlassloser Massenüberwachung
[datensicherheit.de, 29.05.2019] Laut einer Meldung des Digitalcourage e.V. wird am 7. Juni 2019 der EU-Rat über die weitere Planung für eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten abstimmen. Konkrete Vorschläge indes gebe es nur für anlasslose Massenüberwachungen – Deutschland wolle diesem Kurs folgen. Der Digitalcourage e.V. veröffentlicht nach eigenen Angaben vor dieser Sitzung die Pläne und kritisiert die einseitigen Verhandlungen.
Vorratsdatenspeicherung mit Demokratie nicht vereinbar
„Der vom EU-Rat eingeschlagene Kurs ist klar: Menschen in der EU sollen so massiv wie irgendwie möglich überwacht werden“, führt Friedemann Ebelt vom Digitalcourage e.V. – sie sähen „keinen konkreten Hinweis darauf, dass sich um eine Lösung bemüht wird, die Grundrechte und Freiheiten tatsächlich respektiert“.
Es gebe nach zwei Jahren Reflexionsprozess keinen Vorschlag, „der unserer Einschätzung nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs entspricht.“ betont Ebelt und unterstreicht: „Vorratsdatenspeicherungen sind in freien Demokratien nicht machbar.“
Kritikpunkte des Digitalcourage e.V.
Kritisiert wird unter anderem:
• Diskutiert würden nur Vorschläge für anlasslose Überwachung.
• Der Prozess im EU-Rat sei intransparent.
• Urteil des EU-Gerichtshofes werde überdehnt.
• Auch Diensteanbieter wie WhatsApp sollten überwacht werden.
• Die ePrivacy-Verordnung werde ausgebremst und zu einem Vehikel für private Vorratsdatenspeicherung gemacht.
Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Digitalcourage e.V., der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) und 20 prominente Betroffene hatten am 28. November 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht: Dazu seien mehr als 29.000 Unterschriften von Bürgern, die sich gegen die anlasslose Überwachung aussprächen, überreicht worden.
Im Februar 2018 hatte das Gericht die Beschwerde angenommen. Digitalcourage möchte mit dieser Verfassungsbeschwerde die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation kippen.
Weitere Informationen zum Thema:
digitalcourage
Vorratsdatenspeicherung:
– EU-Rat will anlasslose Vorratsdatenspeicherung – Deutschland macht mit
– ePrivacy: Private data retention through the back door
– Europol-Dokumente: Hardliner wollen „beschränkte“ Vorratsdatenspeicherung
– ePrivacy: Private Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
– ePrivacy: Was das ist und warum es uns alle betrifft
u.a.
datensicherheit.de, 07.02.2019
Vorratsdatenspeicherung: Bayern und Bundesregierung im Dissens
datensicherheit.de, 14.01.2019
Verfassungswidrig: Datenschutzbeauftragte kritisieren Vorratsdatenspeicherung
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