Aktuelles - geschrieben von am Dienstag, Januar 28, 2014 20:33 - noch keine Kommentare

Landesdatenschutzbeauftragter NRW: Reform des europäischen Datenschutzrechts überfällig

Forderungen auf nationaler und internationaler Ebene und Empfehlungen zum Selbstdatenschutz

[datensicherheit.de, 28.01.2014] Heute (28.01.2014) ist nicht nur der Europäische Datenschutztag, sondern zugleich der Data Privacy Day u.a. in den USA. Die Enthüllungen über die Tätigkeiten von Geheimdiensten, die bis ins Kleinste unsere Daten analysieren, könnten zu dem Eindruck führen, dass Datenschutz sowieso chancenlos ist. „Im Gegenteil“, sagt Ulrich Lepper, der Landesdatenschutzbeauftragte NRW, „wann, wenn nicht jetzt? Wir können etwas tun, um unsere Privatsphäre zu schützen, und wir sollten es jetzt tun. Staatliche Stellen müssen ihre Aufgabe wahrnehmen, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aber auch Bürgerinnen und Bürger können etwas tun.“
Ansatzpunkte gebe es auf allen Ebenen von der Europapolitik bis zum eigenen Smartphone.

Forderungen auf internationaler und nationaler Ebene:

  • Die Reform des europäischen Datenschutzrechts ist überfällig. Wir brauchen gemeinsame Standards mit einem hohen Schutzniveau für die Privatsphäre. Deutschland   sollte auf europäischer Ebene die Datenschutzreform antreiben und sich für ein hohes Schutzniveau einsetzen.
  • Die europäischen Mitgliedstaaten müssen auch untereinander klären, was ihre eigenen Geheimdienste tun. Sie müssen gemeinsame Grundregeln vereinbaren, die die Privatsphäre angemessen schützen.
  • Internationale DatenschutzAbkommen – z.B. zur Passagierdatenübermittelung, zum Zahlungsverkehr oder zu Safe Harbor – müssen neu verhandelt werden, so dass unverhältnismäßige Zugriffe ausgeschlossen werden.
  • Neue Abkommen – etwa zum Freihandel – dürfen keine Datenschutz-Beschränkungen enthalten. Verhandlungen können vielmehr dazu genutzt werden, höhere Datenschutz-Standards zu vereinbaren.
  • Technik zum Datenschutz muss gefördert werden, sowohl was den Einsatz im Alltag angeht, als auch bei der Erforschung neuer Möglichkeiten.
  • Neue Gesetze, die in die Privatsphäre eingreifen, z.B. zur Vorratsdatenspeicherung, müssen besonders intensiv geprüft werden. Im Zweifel sollten solche Gesetze nicht beschlossen werden.

Möglichkeiten zum Selbstdatenschutz:

  • Wer sich schützen will, kann geeignete Technik einsetzen, z.B. zur Verschlüsselung. Auch wenn die „Spionage-Technik“ übermächtig erscheint, kann doch ein Zugriff durch unbekannte Stellen zumindest deutlich erschwert werden.
  • Wer die eigenen Daten unter Kontrolle behalten möchte, sollte über Mediennutzung und Kommunikationsmittel bewusst entscheiden. Das reicht von der Frage, welche Dienste (z.B. Cloud-Produkte oder Soziale Netzwerke) verwendet werden, bis zu der Entscheidung, was im Einzelnen mitgeteilt wird.

Über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:

Der Landesbeauftragte wacht über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in Nordrhein-Westfalen. Dazu berät er Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verwaltung und Politik in Datenschutzfragen und kontrolliert Unternehmen mit Sitz in NRW sowie Behörden des Landes und der Kommunen in NRW.
Außerdem kümmert sich der Landesbeauftragte darum, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen in NRW wahrnehmen können.

Zum Europäischen Datenschutztag:

Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat als Aktionstag für den Datenschutz ins Leben gerufen und wird seit 2007 jährlich am 28. Januar begangen. Dieses Datum geht auf die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am 28. Januar 1981 zurück. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich darin, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung Sorge zu tragen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 27.01.2013
Veranstaltungen zum Europäischen Datenschutztag 2014



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