Zum Tag des Grundgesetzes: Gesamtrechnung der Überwachungsmaßnahmen in Deutschland

Überwachungsgesetze sind nicht nur einzeln zu betrachten, sondern im Kontext aller anderen Überwachungsmaßnahmen zu bewerten.

Materialsammlung von digitalcourage als Grundlage für die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz

[datensicherheit.de, 19.05.2016] Zum Jahrestag des Grundgesetzes am 23. Mai 2016 publiziert digitalcourage eine Materialsammlung zur „Gesamtrechnung der Überwachungsmaßnahmen in Deutschland“. Diese ist demnach Grundlage für die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz, die von digitalcourage nach eigenen Angaben vorbereitet wird.

2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Urteil fordert, dass Überwachungsgesetze nicht nur einzeln betrachtet, sondern im Kontext aller anderen Überwachungsmaßnahmen bewertet werden müssen.

Auch ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta

Wenn diese Überwachungsmaßnahmen so zahlreich geworden seien, dass sich Bürger auf Schritt und Tritt überwacht fühlten, sei das mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht mehr vereinbar. digitalcourage zeigt sich überzeugt, dass dies der Fall und daher das neue „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verfassungswidrig ist. Der beauftragte Berliner Rechtsanwalt Starostik gehe davon aus, dass das Gesetz darüber hinaus gegen die EU-Grundrechtecharta verstoße.

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