Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, August 7, 2018 20:22 - noch keine Kommentare

Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht

Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

[datensicherheit.de, 07.08.2018] Der Digitalcourage e.V. meldet die Einreichung seiner Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannten Staatstrojaner in der Strafprozessordnung (StPO) per 7. August 2018. Die Beschwerdeführer fordern demnach, § 100a Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 bis 6, § 100b sowie § 100d Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 StPO in der Fassung nach dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ für verfassungswidrig und nichtig zu erklären – mit der Begründung u.a. der „unverhältnismäßigen Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis“.

Sorge vor kafkaesken Verwicklungen

Die Beschwerdeführer seien Juristen, Grundrechtsaktivisten und Künstler – alle potenziell durch den Einsatz von „Staatstrojanern“ bedroht.
Der Liedermacher, Kabarettist und Autor, Marc-Uwe Kling z.B., einer der Beschwerdeführer, erklärt laut Digitalcourage seine Betroffenheit von dem Gesetz mit seinen Publikationen: Seine „Känguru-Trilogie“ handele ausführlich von seinem Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft mit einem„kommunistischen Känguru“. Auf Grund einiger absurder (realer) Erlebnisse anderer Beschwerdeführer mit der Polizei liege nun jedoch die Befürchtung nahe, dass Strafverfolgungsbehörden das Känguru nicht als Romanfigur erkennen würden, sondern als Täter einer der in den §§ 100a Abs. 2, 100b Abs. 2 StPO genannten Anlasstaten einstuften und er Betroffener einer Online-Durchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden könnte.

Installation der Überwachungssoftware nutzt Sicherheitslücken in Hard- und Software

Trotz des bitteren Humors – Staatstrojaner seien eine ernste Bedrohung für die freiheitliche Demokratie, so sähen das die Beschwerdeführer. Sie warnten vor dem Abbau des Rechtsstaats durch ausufernde Überwachung und vor Gefahren für die IT-Sicherheit.
Um die Schadsoftware zu installieren, würden Sicherheitslücken in Hard- und Software von Geräten ausgenutzt. Diese stünden dann weiterhin offen – auch für Geheimdienste und Kriminelle.
„Das Gesetz dient nicht der Sicherheit, es gefährdet sie. Der Staat sollte Sicherheitslücken nicht ausnutzen, sondern dafür sorgen, dass sie geschlossen werden“, fordert der Künstler und Netzaktivist padeluun vom Digitalcourage e.V.

Warnung vor Ausforschung der Intimsphäre

„Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung überschreiten die äußerste Grenze (rechts)staatlicher Ausforschung der Intimsphäre zum Zweck der Strafverfolgung bei weitem“, sagt Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp.
Er warnt: Sie gestatteten nicht nur die offene Verwertung höchstvertraulicher Informationen, wie sie zum Beispiel in einem Tagebuch stehen; sie erlaubten die dauerhafte heimliche Überwachung des Verfassens der Tagebucheinträge und dessen, was der Betroffene nicht einmal seinem Tagebuch anvertrauen würde.
Rena Tangens kommentiert: „Wer Smartphones heimlich beobachtet, forscht letztlich die Gedankenwelt der Nutzer aus und kann Persönlichkeitsbilder erstellen, die umfangreicher, gläserner nicht sein können.“

Weitere Informationen zum Thema:

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Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner eingereicht

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Staatstrojaner: Chronologie des staatlichen Hackings

Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

datensicherheit.de,  30.07.2018
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datensicherheit.de,  20.07.2018
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