Aktuelles - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 8, 2026 0:42 - noch keine Kommentare
Chat-Kontrolle: DAV-Warnung vor Wiederbelebung im Eilverfahren
Die ausgelaufene, befristete Ausnahme von der „E-Privacy-Richtlinie“ hatte es den Betreibern von Online-Kommunikationsplattformen erlaubt, private Chats anlasslos auf eventuelle Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch zu kontrollieren
[datensicherheit.de, 08.07.2026] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) betont in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2026, dass er die aktuellen Bestrebungen auf europäischer Ebene, die im April 2026 ausgelaufene Übergangsregelung zur sogenannten Chat-Kontrolle erneut einzuführen, mit großer Sorge betrachtet. Ein mögliches Dringlichkeitsverfahren würde Grundrechtseingriffe durch den Massenscan außer Acht lassen. Über das Verfahren sollte eben am 7. Juli 2026 abgestimmt werden. Die ausgelaufene, befristete Ausnahme von der „E-Privacy-Richtlinie“ hatte es demnach den Betreibern von Online-Kommunikationsplattformen erlaubt, private Chats anlasslos auf eventuelle Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch zu kontrollieren.
Abgelaufene Regelung zur Chat-Kontrolle kann formal nicht verlängert werden…
Da die abgelaufene Regelung formal nicht verlängert werden könne, habe sich der EU-Ministerrat vergangene Woche auf eine Ratsposition geeinigt, welche statt einer Fristverlängerung einen inhaltlich identischen, formal jedoch neuen Gesetzgebungsvorschlag vorsehe.
- Nachdem das Europäische Parlament im März 2026 eine Verlängerung der befristeten Regelung abgelehnt habe, solle es sich auf Antrag der EVP-Fraktion im Dringlichkeitsverfahren erneut mit dem Vorhaben befassen.
„Am heutigen Dienstag, 7. Juli, soll über die Durchführung des Dringlichkeitsverfahrens, das eine Folgenabschätzung der Grundrechtseingriffe ausschließt, abgestimmt werden. Stimmt das Plenum zu, ist noch vor der Sommerpause über den Ratsstandpunkt zu entscheiden.“
Es droht nun ein „Hauruck-Verfahren“, um Chat-Kontrolle doch noch passend zu machen
„Dass nach der Ablehnung durch das Europäische Parlament nun der Weg des beschleunigten Verfahrens gewählt werden soll, ist mehr als unglücklich. Es hinterlässt den schalen Beigeschmack, dass ein Ergebnis, welches einzelnen Entscheidungsträgern nicht passt, letztlich im ,Hauruck-Verfahren’ passend gemacht werden soll“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Mayeul Hiéramente, Mitglied des Ausschusses „Recht der Inneren Sicherheit“ des DAV.
- Der DAV hatte an die Mitglieder des Europäischen Parlaments appelliert, das vorgesehene Eilverfahren in der Abstimmung am 7. Juli 2026 abzulehnen. Er sieht die Wiedereinführung der Übergangsregelung im Wege eines beschleunigten parlamentarischen Verfahrens besonders kritisch. Gerade Regelungen, welche tief in Grundrechte eingriffen und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern neu austarierten, bedürften einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung.
Erschwerend komme hinzu, dass sich das parlamentarische Verfahren nach dem gemeinsamen Standpunkt des Rates in der zweiten Lesung befinde und die Ratsposition daher nur noch mit einer absoluten Mehrheit aller Abgeordneten gestoppt oder geändert werden könne – eine Hürde, welche kurz vor der Sommerpause als besonders schwer zu überwinden gelte.
Anlasslose Chat-Kontrolle bedroht auch Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten
Der DAV hat nach eigenen Angaben die Diskussion um die Chat-Kontrolle von Beginn an kritisch begleitet. Anlasslose Scans privater Kommunikation stellten einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Vertraulichkeit der Kommunikation dar.
- Sie berührten zugleich den Kernbereich anwaltlicher Berufsausübung, denn das anwaltliche Berufsgeheimnis setze voraus, dass Mandanten darauf vertrauen könnten, vertraulich mit ihrem Rechtsanwalt kommunizieren zu können.
„Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen und verlangt wirksame Maßnahmen. Dieses Ziel darf jedoch nicht dazu führen, dass die private Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger anlasslos überwacht wird. Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit dürfen auch bei legitimen Sicherheitsinteressen nicht zur Disposition stehen!“, betont Hiéramente abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
DeutscherAnwaltVerein
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DeutscherAnwaltVerein
Ausschuss Recht der Inneren Sicherheit
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