Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Februar 2, 2020 18:51 - noch keine Kommentare
Neues Leistungsschutzrecht: eco kritisiert vorliegende Pläne
Internet könnte seine Identität als Informationsmedium verlieren
[datensicherheit.de, 02.02.2020] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert die aktuellen Plänen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein neues Leistungsschutzrecht. Diese Neuregelung sei praxisfern, bleibe hinter dem aktuellen Status quo zurück und verhindere jede Weiterentwicklung technischer Innovation. Mit seiner Stellungnahme hat sich der eco-Verband der Internetwirtschaft nach eigenen Angaben am 31. Januar 2020 zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im Digitalen Binnenmarkt in Deutschland geäußert und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Kritikpunkte am Leistungsschutzrecht für Presseverleger adressiert.
Leistungsschutzrecht als Bremse für Innovation und Kreativität
„Unglücklicher hätte der Start für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform nicht ausfallen können“, kommentiert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme. Eine deutliche Anhebung der zulässigen und damit ausgenommenen Nutzungsmöglichkeiten sei notwendig, anderenfalls werde das neue Leistungsschutzrecht zur „Bremse für Innovation und Kreativität“.
Dürfen Onlinedienste Bilder nur noch in Miniaturgröße darstellen und Video- oder Audioausschnitte von nicht länger als höchstens drei Sekunden veröffentlichen, „schrumpft das Internet auf ein Minimum zusammen“.
Süme betont: „Dieser Vorschlag ist weltfremd und muss unbedingt geändert werden, andernfalls wird das Internet seine Identität als Informationsmedium verlieren.“
Bisher nichts als Ärger, Unmut und Frustration bei allen Betroffenen
Laut Süme hat die Einführung des Leistungsschutzrechts in Deutschland bereits sämtliche Schwächen des Gesetzes aufgezeigt: „Das Leistungsschutzrecht einzuführen war von Anfang an ein Fiasko und hat zu nichts als Ärger, Unmut und Frustration bei allen Betroffenen auf beiden Seiten geführt.“
Es sei nicht nachvollziehbar, warum deshalb ausgerechnet das Leistungsschutzrecht übereilt umgesetzt werden solle, aber andere Teile der Richtlinie, wie die umstrittenen Upload-Filter, erst nachträglich geregelt würden. Damit sei „das Chaos inklusive europäischem Flickenteppich“ programmiert.
Auf die mit dem Leistungsschutzrecht verbundenen negativen Auswirkungen sei in den vergangenen Jahren von zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft hingewiesen worden. Dass das Leistungsschutzrecht grundsätzlich der falsche Ansatz sei und bleibe, vermöge auch die europäische Urheberrecht-Richtlinie nicht zu ändern.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 26.09.2019
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datensicherheit.de, 12.09.2019
EuGH: Deutschem Leistungsschutzrecht Abfuhr erteilt / eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme kommentiert Entscheidung vom 12. September 2019
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eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern / Polen hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht
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