Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, August 8, 2025 0:15 - noch keine Kommentare

BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung

Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, führt eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme aus

[datensicherheit.de, 08.08.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 7. August 2025 wie folgt kommentiert: Dieses habe an diesem Tag zentrale Vorschriften zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und zur Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei klare verfassungsrechtliche Grenzen gezogen. Dieses Urteil setze ein wichtiges Signal – auch mit Blick auf die digitale Sicherheit und den Umgang mit staatlicher Überwachung. Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, hat eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme ausgeführt.

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Foto: eco

Klaus Landefeld: Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht u.a. verbindliche Regeln zum Schwachstellen-Management…

eco erkennt ein Stück überfällige Rechtssicherheit

Das BVerfG habe am 7. August 2025 seine Leitsätze zu zentralen Vorschriften der TKÜ und der Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Maßnahmen klargestellt.

  • Bei der sogenannten Quellen-TKÜ werde nicht der klassische Leitungsverkehr überwacht – stattdessen werde die Kommunikation direkt an der Quelle, also auf dem Endgerät, mitgelesen, noch bevor sie verschlüsselt werden kann. „Die heute veröffentlichte Entscheidung bringt ein Stück überfällige Rechtssicherheit in die Debatte um staatliche Überwachungsinstrumente, wirft aber auch neue Fragen insbesondere hinsichtlich der Wirkung des Eingriffes in moderne Kommunikationsmittel auf“, betont Landefeld.

Dass der Einsatz von Quellen-TKÜ bei leichteren Straftaten für unverhältnismäßig erklärt wurde, sei ein wichtiges Signal. „Auch die Feststellung, dass die Online-Durchsuchung ohne Zitierung des Fernmeldegeheimnisses verfassungswidrig ist, bestätigt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung bei Grundrechtseingriffen.“

eco-Forderung nach zuverlässigem Schwachstellen-Management

Rechtlich sei damit so Manches klarer geworden – technisch bleibe das Risiko jedoch bestehen. Denn der Einsatz von „Staatstrojanern“ beruhe weiterhin auf einem Zielkonflikt: „Um Ermittlungen zu ermöglichen, hält der Staat gezielt Sicherheitslücken offen oder kauft sie ein. Damit setzt er bewusst alle IT-Systeme – und nicht nur die der mutmaßlichen Täter – einer erhöhten Angreifbarkeit aus. Der Staat aber darf nicht selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit werden! Wer Schwachstellen nicht meldet, sondern instrumentalisiert, untergräbt das Vertrauen in digitale Infrastrukturen.“

  • Der Gesetzgeber sei nun gefordert, nicht nur formale Nachbesserungen vorzunehmen, sondern diesen Zielkonflikt grundlegend aufzulösen. „Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht verbindliche Regeln zum Schwachstellen-Management, klare Transparenzpflichten bei Eingriffsbefugnissen und ein IT-Sicherheitsverständnis, das den grundlegenden Schutz der Bevölkerung über den Zugriff in wenigen Einzelfällen priorisiert“, fordert Landefeld.

Man möge sich die gerade aktuell diese Woche neu veröffentlichten Zahlen zum Einsatz der diversen „Staatstrojaner“ einmal ansehen: Für eine Handvoll Einsatzfälle pro Jahr werde die Cybersicherheit von rund 90 Millionen Bürgern und Unternehmen riskiert. „Wie kann das verhältnismäßig sein?“, so Landefeld abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco

datensicherheit.de, 08.08.2025
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist

datensicherheit.de, 08.08.2025
Staatstrojaner-Einsatz wird eingeschränkt: Digitalcourage meldet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht / Die vom Digitalcourage e.V. initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde wird nach dem BVerfG-Urteil vom 7. August 2025 weitreichende Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse haben

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

datensicherheit.de, 06.08.2025
Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet / Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“



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