Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, August 8, 2025 0:15 - noch keine Kommentare
BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung
Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, führt eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme aus
[datensicherheit.de, 08.08.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 7. August 2025 wie folgt kommentiert: Dieses habe an diesem Tag zentrale Vorschriften zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und zur Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei klare verfassungsrechtliche Grenzen gezogen. Dieses Urteil setze ein wichtiges Signal – auch mit Blick auf die digitale Sicherheit und den Umgang mit staatlicher Überwachung. Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, hat eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme ausgeführt.

Foto: eco
Klaus Landefeld: Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht u.a. verbindliche Regeln zum Schwachstellen-Management…
eco erkennt ein Stück überfällige Rechtssicherheit
Das BVerfG habe am 7. August 2025 seine Leitsätze zu zentralen Vorschriften der TKÜ und der Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Maßnahmen klargestellt.
- Bei der sogenannten Quellen-TKÜ werde nicht der klassische Leitungsverkehr überwacht – stattdessen werde die Kommunikation direkt an der Quelle, also auf dem Endgerät, mitgelesen, noch bevor sie verschlüsselt werden kann. „Die heute veröffentlichte Entscheidung bringt ein Stück überfällige Rechtssicherheit in die Debatte um staatliche Überwachungsinstrumente, wirft aber auch neue Fragen insbesondere hinsichtlich der Wirkung des Eingriffes in moderne Kommunikationsmittel auf“, betont Landefeld.
Dass der Einsatz von Quellen-TKÜ bei leichteren Straftaten für unverhältnismäßig erklärt wurde, sei ein wichtiges Signal. „Auch die Feststellung, dass die Online-Durchsuchung ohne Zitierung des Fernmeldegeheimnisses verfassungswidrig ist, bestätigt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung bei Grundrechtseingriffen.“
eco-Forderung nach zuverlässigem Schwachstellen-Management
Rechtlich sei damit so Manches klarer geworden – technisch bleibe das Risiko jedoch bestehen. Denn der Einsatz von „Staatstrojanern“ beruhe weiterhin auf einem Zielkonflikt: „Um Ermittlungen zu ermöglichen, hält der Staat gezielt Sicherheitslücken offen oder kauft sie ein. Damit setzt er bewusst alle IT-Systeme – und nicht nur die der mutmaßlichen Täter – einer erhöhten Angreifbarkeit aus. Der Staat aber darf nicht selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit werden! Wer Schwachstellen nicht meldet, sondern instrumentalisiert, untergräbt das Vertrauen in digitale Infrastrukturen.“
- Der Gesetzgeber sei nun gefordert, nicht nur formale Nachbesserungen vorzunehmen, sondern diesen Zielkonflikt grundlegend aufzulösen. „Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht verbindliche Regeln zum Schwachstellen-Management, klare Transparenzpflichten bei Eingriffsbefugnissen und ein IT-Sicherheitsverständnis, das den grundlegenden Schutz der Bevölkerung über den Zugriff in wenigen Einzelfällen priorisiert“, fordert Landefeld.
Man möge sich die gerade aktuell diese Woche neu veröffentlichten Zahlen zum Einsatz der diversen „Staatstrojaner“ einmal ansehen: Für eine Handvoll Einsatzfälle pro Jahr werde die Cybersicherheit von rund 90 Millionen Bürgern und Unternehmen riskiert. „Wie kann das verhältnismäßig sein?“, so Landefeld abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco
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